Es können verschiedenen Parteien zu Parteigruppen
zusammengefasst werden. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl ist die Zuordnung der Partein zu Parteigruppen nicht notwendig. Sie
dient lediglich zu eventuellen Wahlvergleichen (z.B. Zusammenfassen mehrerer
Grüngruppen oder Bürgerliste).
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